Das Projekt stellt die Frage, in welcher Weise gerichtliche Förmlichkeiten und zeremonielle Umgangsformen im frühneuzeitlichen Zivilprozess und im frühen 19. Jahrhundert normativ geregelt waren. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen von den Gerichten selbst erlassene Normen, sogenannte Gemeine Bescheide. Diese ergänzten zum einen die Prozessordnungen, schufen gleichzeitig aber auch ein den Policeyordnungen vergleichbares Sonderrecht, um Rangordnung und Verhalten der verschiedenen Verfahrensbeteiligten inner- und außerhalb des Gerichts umfassend zu regulieren. Erforscht werden die normativ vorgeschriebenen Förmlichkeiten und zeremoniellen Umgangsformen vor den obersten Gerichten des Alten Reiches und den hannoverschen Territorialgerichten. Dies wird Aussagen darüber ermöglichen, wo Gemeinsamkeiten, aber auch spezifische Unterschiede zeremonieller Umgangsformen vor Gerichten verschiedener Instanzen lagen. Vor allem werden sich Grenzen der symbolischen Kommunikation vor Gericht zeigen, denn aufgrund der unterschiedlichen Prozessmaximen wird gezielt danach gefragt, inwieweit das Ausmaß von Zeremoniell und Repräsentation vom Umfang verbaler oder schriftlicher Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten abhing.
Oestmann, Peter | Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte (Prof. Oestmann) (RG3) |
Oestmann, Peter | Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte (Prof. Oestmann) (RG3) |
Brüggemann, Tanja | Sonderforschungsbereich 496 - Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme vom Mittelalter bis zur französ. Revolution |